Whitedecor SRL., eine rumänische juristische Person mit Sitz in București, Bdul. Ghencea 154A, parter, sector 6, eingetragen im Handelsregister unter Nr. J40/15494/2015, C.U.I. RO 34773469, sichert zu, garantiert und erklärt auf eigene Verantwortung, dass die in der dieser Erklärung beigefügten Rechnung genannten Produkte weder Leben, Gesundheit noch Arbeitssicherheit gefährden, keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben und der technischen Produktdokumentation sowie SR 5402:2008, STAS 6000/5-86, STAS 6000/9-91, SR 7182-5:1994, SR 7182-6:1994, SR 7182-7:1994, STAS 7182/10-87, STAS 7182/9-87, STAS 11556/3-84 entsprechen.
Art. 1 Bedingungen für die Gewährung der Garantie
1.1 Die Garantiefrist beträgt 3 (drei) Jahre, sofern die Möbel mit Montage erworben wurden, oder 24 (vierundzwanzig) Monate, sofern die Möbel ohne Montage erworben wurden, gerechnet ab dem Lieferdatum, das durch die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Käufer festgehalten wird. Die Garantiefrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem sich das Produkt in Reparatur befand.
1.2 Wenn bei einem Möbelprodukt nur bestimmte Teile ersetzt werden (z. B. eine Rolle, ein Scharnier, eine Leiste, eine Tür usw.), das Produkt als solches jedoch nicht ausgetauscht wird, verlängert sich die Garantiefrist um den Zeitraum, in dem sich das Produkt in Reparatur befand. Das ersetzte Produkt genießt dieselbe Garantie wie ein neues Produkt.
1.3 Die Garantie gewährleistet die Reparatur oder den Austausch des Produkts ohne zusätzliche Kosten für den Käufer.
1.4 Die Garantie wird für Produkte gewährt, die gewöhnlich und unter normalen Bedingungen zu dem Zweck verwendet werden, für den sie hergestellt wurden, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich diese Produkte im Laufe der Jahre bei normaler Nutzung abnutzen, innerhalb normaler Grenzen der relativen Luftfeuchtigkeit von 50–70 % und bei einer Temperatur von 10–30 ℃.
1.5 Die Garantie für Matratzen: Für Confort Plus beträgt sie 3 (drei) Jahre ab dem Lieferdatum, für Galaxy, Oasis, Balance 5 (fünf) Jahre und für Super Spring Tandem, Memory de Luxe Tandem, Imperial Tandem, Royal, Aloe Vera, Nobel, Eden, Sensi und Crown 10 (zehn) Jahre ab dem Lieferdatum.
1.6 Die Garantie auf Matratzen wird nur gewährt, sofern sich diese im ursprünglichen Zustand befinden, abgesehen von der normalen Abnutzung des Produkts, und keinen Mangel aufweisen (verschmutzt/zerrissen).
1.7 Die Matratzen Super Spring Tandem, Memory de Luxe Tandem, Imperial Tandem, Royal, Aloe Vera, Oasis, Nobel, Eden, Sensi und Crown in den Abmessungen 1400*2000 mm, 1600*2000 mm und 1800*2000 mm haben eine Probezeit von 3 (drei) Monaten. Die Hin- und Rücktransportkosten gehen zulasten des Käufers, sofern dieser sie innerhalb der Probezeit zurückgibt und nicht erwerben möchte. Sie können nur einmal zurückgegeben werden, sofern die Bedingungen gemäß Art. 1 Pkt. 1.7 erfüllt sind.
1.8 Sofas, Ecksofas, Tische, Stühle und Sessel haben eine Garantie von 2 (zwei) Jahren ab dem Lieferdatum, gerechnet ab dem Datum der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Käufer.
Art. 2 Bedingungen, unter denen die Garantie nicht gewährt wird
2.1. Die normale Abnutzung des Produkts unter Berücksichtigung seiner durchschnittlichen Nutzungsdauer, einschließlich des Setzens des Polyurethans, des Dehnens des Stoffes oder des Bezugsmaterials, des Mattwerdens oder des Glänzens der Materialien im Laufe der Zeit, innerhalb normaler Grenzen, infolge der Abnutzung, werden akzeptiert und nicht als Mängel betrachtet;
2.2. Das Auftreten von Mängeln nach der Abnahme des Produkts infolge von Dienstleistungen wie: Handhabung, Transport, Montage und Installation, die vom Käufer oder von Dritten ausgeführt wurden,
2.3. Weitere Bedingungen:
– verbrannte, überschwemmte, beschädigte, gestohlene Bauteile;
– die Farbveränderung des Produkts durch Sonneneinstrahlung, eine andere Wärme-, Licht- oder Wasserquelle, das Abfärben von einem Gegenstand (Kleidungs- oder Lederwaren), der mit dem Produkt in Kontakt gekommen ist und es beschädigt hat;
– das Lackieren des Produkts durch den Käufer oder Eingriffe des Käufers am Möbelstück mit zusätzlichen Lackiermitteln, das Bohren, das Aufkleben anderer Teile oder Materialien auf das Produkt;
– das Reißen oder Verkratzen infolge von Stößen/unsachgemäßer Handhabung durch den Käufer;
– Mängel, die infolge von Feuchtigkeit, Reinigung mit ungeeigneten Reinigungsmitteln, unsachgemäßen Nutzungsbedingungen der Produkte, die nicht denjenigen entsprechen, für die das Produkt entworfen, getestet und hergestellt wurde, auftreten
– Mängel, die infolge unsachgemäßer Lagerungsbedingungen beim Käufer auftreten;
– sofern auf dem Produkt andere Produkte mit deutlich höherem Gewicht gelagert wurden, gemäß Art. 4, Pkt. 4.2, lit. (a)
Art. 3 Rechte des Käufers und Haftung des Verkäufers
3.1. Die Haftung des Verkäufers wird ausgelöst, wenn die Vertragswidrigkeit des Produkts innerhalb der in Art. 1 genannten Garantiefrist (je nach Produktkategorie), gerechnet ab dem Datum der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Käufer, eintritt und sofern dieser den Verkäufer über das Auftreten der Vertragswidrigkeit innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem er sie festgestellt hat, informiert.
3.2. Beim Auftreten etwaiger Mängel kann der Käufer eine Reklamation einreichen. Dieser sind die Steuerrechnung und der Garantieschein beizufügen, und sie ist am Sitz des Geschäfts des Verkäufers, bei dem der Käufer das Produkt erworben hat, einzureichen und zu registrieren. Werden Fehlteile im Paket (fehlende Komponenten) festgestellt, muss der Käufer deren Fehlen vor Beginn der Montage melden und die Verpackung, die Etiketten und den Inhalt des Pakets in dem Zustand aufbewahren, in dem er sie erhalten hat, zwecks Überprüfung und Austausch.
3.3. Im Falle der Vertragswidrigkeit hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer in erster Linie die Reparatur des Produkts oder hilfsweise dessen Austausch zu verlangen, in jedem Fall unentgeltlich, ausgenommen den Fall, in dem die Maßnahme unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Eine Abhilfemaßnahme gilt als unverhältnismäßig, wenn sie dem Verkäufer Kosten auferlegt, die im Vergleich zur anderen Abhilfemaßnahme unangemessen sind, wobei Folgendes berücksichtigt wird:
a) den Wert, den die Produkte gehabt hätten, wenn die Vertragswidrigkeit nicht bestanden hätte;
b) die Erheblichkeit der Vertragswidrigkeit
c) ob die andere Abhilfemaßnahme ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchgeführt werden könnte.
Eine Abhilfemaßnahme gilt als unmöglich, wenn der Verkäufer keine identischen Produkte zum Austausch oder Ersatzteile zur Reparatur bereitstellen kann, auch infolge des Fehlens der entsprechenden Maschinen oder Technologie.
Der Käufer kann die Reparatur oder den Austausch nur dann wählen, wenn die Vertragswidrigkeit der Waren kurz nach der Lieferung festgestellt wird, ohne 30 Kalendertage zu überschreiten. Ausgenommen ist der Fall, in dem die gewählte Abhilfemaßnahme unmöglich wäre oder im Vergleich zur anderen verfügbaren Abhilfemaßnahme dem Verkäufer Kosten auferlegen würde, die unverhältnismäßig wären.
3.4. Jede Reparatur oder jeder Austausch der Produkte erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraums, der von Käufer und Verkäufer einvernehmlich und schriftlich festgelegt wird. Der festgelegte Zeitraum darf 15 Kalendertage ab dem Datum, an dem der Käufer dem Verkäufer die Vertragswidrigkeit des Produkts zur Kenntnis gebracht hat, nicht überschreiten.
3.5. Die Arbeitsstellen des Verkäufers, die sich um die Durchführung etwaiger Reparaturen kümmern, sind die Logistikabteilung (bulevardul Ghencea 154A, 1. Stock, Magazin Tandem; Telefon: +40799829062).
3.6. Der Käufer kann eine angemessene Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags verlangen, wenn:(a) der Verkäufer die Reparatur oder den Austausch nicht abgeschlossen hat oder der Verkäufer es abgelehnt hat, die Waren in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen;(b) trotz der Bemühungen des Verkäufers, sie zu beheben, eine Vertragswidrigkeit festgestellt wird;
(c) die Vertragswidrigkeit so schwerwiegend ist, dass sie eine Preisminderung oder das Recht auf sofortige Beendigung des Kaufvertrags rechtfertigt;
(d) der Verkäufer erklärt hat, dass er die Waren nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher in einen vertragsgemäßen Zustand versetzen wird, oder dies sich eindeutig aus den Umständen des Falls ergibt.
3.7. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Auflösung des Vertrags zu verlangen, wenn die Vertragswidrigkeit geringfügig ist. Die Feststellung der Vertragswidrigkeit und ihres Schweregrades erfolgt gemäß den Bestimmungen der nationalen Normen SR ISO 3951/1998 und anderer Rechtsvorschriften zu Vertragswidrigkeiten. Im Falle der Beendigung des Vertrags erstattet der Verkäufer das Geld unter Verwendung derselben Zahlungsmittel, die der Verbraucher für die ursprüngliche Transaktion verwendet hat.
3.8. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die aus natürlichen Materialien wie melaminbeschichteter Spanplatte, MDF, Stoff, Kunstleder, Furnier hergestellten Produkte hinsichtlich Textur, Farbnuancen auf verschiedenen Oberflächen und der sichtbaren Besonderheiten des Materials nicht identisch hergestellt werden können, sodass es geringfügige Unterschiede zwischen dem Muster und dem fertigen Produkt geben könnte, wobei der Käufer keine nachträglichen Reklamationen in Bezug auf diese Aspekte erheben kann.
3.9. Nach der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls kann der Käufer keine qualitativen oder quantitativen Mängel des Produkts mehr geltend machen (mit Ausnahme verborgener Mängel, die durch ein technisches Gutachten einer Fachstelle bestätigt wurden). Das Zerbrechen der Produkte oder zerbrechlicher Komponenten (Glas, Spiegel), das Verkratzen der Produkte nach erfolgter Abnahme sind vom Käufer getragene Risiken.
3.10. Nach der Durchführung der Montage, der Installation und der Einstellungen an Schubladen, Türen, Regalen – Vorgänge, die vom Käufer durch Unterschrift auf dem Abnahmedokument bestätigt wurden – hat der Verkäufer keine Verpflichtung mehr hinsichtlich der Wiederholung dieser Dienstleistungen.
3.11. Bei Polstermöbeln, die im Geschäft ausgestellt sind, kann der Käufer, sofern diese vom Käufer durch Daraufsetzen geprüft wurden und die betreffenden Produkte standgehalten und unter normalen Nutzungsbedingungen keine statischen oder dynamischen Verformungen erlitten haben, nach Lieferung und Abnahme das Reißen oder die Verformung des Produkts wegen Qualitätsmängeln nicht mehr geltend machen (mit Ausnahme verborgener Mängel).
3.12. Sofern der Boden oder die Wände, an denen die Möbel montiert sind, nicht eben sind oder Unebenheiten aufweisen, die im Laufe der Zeit zu Fehlstellungen von Türen, Schubladen, zum Knarren von Bett oder Sofa führen, hat der Verkäufer keine Verpflichtung mehr hinsichtlich der Durchführung der Einstellungsdienstleistung, ausgenommen den Fall, in dem die Parteien etwas anderes vereinbaren.
Art. 4 Schlussbestimmungen
4.1. Die Identifikationsmerkmale des Produkts sind die im Bestellformular angegebenen.
4.2. Der Käufer hat zur Kenntnis genommen und akzeptiert ausdrücklich die Einschränkungen des Verkäufers hinsichtlich:(a) der maximalen Kilogrammzahl pro Bodenart: Möbelinnenboden max. 20 kg; freistehende, direkt an der Wand angebrachte Böden – maximal 5 kg, unter der Voraussetzung, dass ein geeignetes Befestigungssystem gewährleistet ist.
(b) bei Kommoden oder anderen Modultypen, die mehrere Schubladen enthalten, nicht mehr als eine Schublade gleichzeitig zu öffnen, da die Verlagerung des Schwerpunkts zum Umkippen der Möbel führt.
(c) Der Verkäufer empfiehlt, Möbel mit einer kleinen Basis sowie solche mit Schubladen an Wänden/Boden zu verankern, um deren Umkippen zu vermeiden. DIE EMPFEHLUNG IST UMSO WICHTIGER, WENN DER RAUM, IN DEM DIE MÖBEL MONTIERT SIND, HÄUFIG BEGANGEN WIRD ODER FÜR KINDER ZUGÄNGLICH IST.
(d) das Kopfteil des Bettes muss an der Wand befestigt werden
(e) der Hinweis darauf, dass neue Materialien, die in geschlossenen Paketen gelagert wurden, einen Geruch abgeben können, der sich innerhalb von 5 Tagen nach dem Öffnen des Pakets verringert und innerhalb von 2 Monaten verschwindet.